, Abderhalden Roland

64. Generalversammlung Pro Holz in schriftlicher Form

Generalversammlung Pro Holz ohne Anwesenheit der Mitglieder

Geschätzte Mitglieder

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz aufgrund des Coronavirus Covid-19 als “auserordentliche Lage” eingestuft und Massnahmen z um Schutz der Bevölkerung angeordnet. Mit der Information zur ausserordentlichen Lage Covid-19 vom 21.03.2020 wurden alle Mitglieder über die Verschiebung der Generalversammlung 2020 informiert. Der Vorstand Pro Holz ist sich seiner Verantwortung gegenüber den Mitgliedern bewusst und hat sich aufgrund der angeordneten Massnahmen und Verhaltensregeln sowie der Grundlage der Verordnung 2 COVID-19 entschieden, die Generalversammlung 2020 in schriftlicher Form durchzuführen.

Die Mitglieder können Ihre Rechte und Pflichten bis spätestens am 15.06.2020 digital über den Internet – auftritt: www.proholzschweiz.ch oder schriftlich durch das ausfüllen der beiliegenden Traktanden mit den Anträgen (Abstimmungsformular) und durch zusenden dieses Dokuments an: Roland Abderhalden, Aedelswil 2436, 9100 Herisau wahrnehmen.